AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der InMed-Systemhaus Dr. Peter Genauck (nachfolgend InMed genannt)
1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen der InMed erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Bedingungen der Hersteller wird ergänzend verwiesen.
2. Liefergegenstand
Durch Vertrag mit InMed erwirbt der Käufer das Eigentum an der zu liefernden Hardware und das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Betriebs- und Anwendersoftware. Das Nutzungsrecht an der Software ist nur auf den eigenen Gebrauch des Kunden nach Maßgabe der Möglichkeiten der erworbenen Programme beschränkt, d.h. er darf diese weder kopieren, noch Anderen zur Nutzung überlassen. Es gelten die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Software-Hersteller.
3. Angebote, Vertragsabschluß
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem schriftlichen Angebot nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch InMed oder durch Lieferung zustande. Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie von InMed schriftlich bestätigt sind. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Der Kunde ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Lieferungen und Leistungen abzunehmen; die Abnahmepflicht ist eine Hauptpflicht des Kunden. Steht InMed ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden zu, insbesondere bei Nichtabnahme der Ware und Leistungen, so kann InMed vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25% des vereinbarten Kaufpreises verlangen. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.
4. Lieferung, Lieferzeiten
Nach Auftragsbestätigung durch InMed werden die Liefertermine mit dem Kunden schriftlich oder telefonisch vereinbart. Teillieferungen und Teilleistungen durch InMed sind zulässig. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Abklärung aller technischen Fragen und der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von InMed. Lieferverzögerung infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe sind von InMed – auch soweit sie bei Zulieferern eintreten – selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In den Fällen vorübergehender, von InMed nicht zu vertretender Leistungshindernisse, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum, für das Leistungshindernis vorliegt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von InMed beruht. Bei Lieferverzug ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von InMed berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager InMed zzgl. Anfahrts-, Transport-/Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist InMed berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Soweit der Kunde nichts Gegenteiliges bestimmt, werden Zahlungen des Käufers zuerst auf die älteste Schuld angerechnet. Wenn Kosten und Zinsen bereits entstanden sind, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung und / oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unstrittig oder rechtskräftig festgestellt oder von InMed schriftlich anerkannt sind. InMed ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
6. Versand, Gefahrenübergang
Die Gefahr für Schäden oder Untergang der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware durch InMed der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von InMed verlässt bzw. von InMed geliefert wurde. InMed ist bereit, die Ware auf Kosten des Kunden zu versichern, wenn dieser eine Transportversicherung begehrt. Bei Sendungen an InMed trägt der Versender alle Risiken, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei InMed, einschließlich der gesamten Transportkosten.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistungsfrist für von InMed gelieferter Neuware beträgt 24 Monate, für als gebraucht ausgewiesene Ware 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Gefahrenübergang und umfasst eine Bring-In-Lieferung. Unabhängig davon gibt InMed etwaige weitergehende Garantiezusagen der Hersteller an den Kunden weiter, ohne selbst dafür einzustehen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeitseinwirkungen, Aufspielen falscher oder fehlerhafter Software, Fremdeingriffen. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung o.ä. entfernt oder unleserlich gemacht wird oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen der Hersteller entsprechen. Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, defekte Geräte oder Teile auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung und unter Verwendung der Originalver-packung an InMed zu senden. Werden Geräte ohne Originalverpackung zurückgesandt, so ist InMed berechtigt, einen Wertersatz in Rechnung zu stellen. Im Falle einer berechtigten Reklamation erfolgt nach Wahl von InMed Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die durch InMed erbrachten Dienstleistungen, Anfahrten, Kosten für den Versand der Ware zum Hersteller, fallen dem Kunden zur Last. In den ersten sechs Monaten sind die Dienstleistungen und Anfahrten von InMed kostenfrei. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien wie z.B. Toner, Disketten, CD-Rohlinge.
8. Haftung
InMed haftet für Schäden des Kunden nur insoweit, als ihr oder ihren Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vor der Durchführung von Mängelbeseitigungs-, Ersatzlierferungs- oder Serviceleistungen durch InMed erstellt der Kunde Sicherungskopien aller von ihm genutzten Programme und Daten in eigener Verantwortung auf externen Datenspeichern. InMed übernimmt keinerlei Haftung für etwaigen Datenverlust und deren Folgeschäden.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln, Eigentum von InMed. Befindet sich der Kunde in Verzug, steht InMed das Recht zu, ihn trotz Bestehens vertraglicher Vereinbarungen bis zum Ausgleich der Forderungen von weiteren Lieferungen und Leistungen auszuschließen. Das gilt auch dann, wenn der Kunde für bestimmte von ihm bezeichnete Waren Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. abgetretener Forderungen sind unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde InMed unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit InMed Eigentumsrechte geltend machen kann. Der Kunde ist nicht berechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, von uns gelieferte Ware zu verpfänden, Sicherungsübereignungen vorzunehmen oder Tauschverträge abzuschließen. Veräußert der Kunde von uns gelieferte Ware, bevor die Zahlung erfolgt ist, so tritt er schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen gegen ihn, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.
10. Erfüllungsort u. Gerichtsstand
Für die Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen InMed und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Rechte sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Leistungen von InMed ist Berlin. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten von und gegen InMed ist Berlin. Sofern eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sind oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Oktober 2005